Schülerbeförderung

Schülertransport


Antrag auf Fahrtkostenübernahme:

Der Landkreis Cochem-Zell übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Beförderungsrichtlinien des Landkreises für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen die notwendige Beförderung zur Schule. Hier wird die Beförderung zur nächstgelegenen bzw. zuständigen Grundschule organisiert und die Kosten hierfür übernommen, wenn der Schulweg länger als 2 km oder wenn er besonders gefährlich ist. Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Beförderung, wird von der Kreisverwaltung Cochem-Zell eine schriftliche Ablehnung erteilt. Die Fahrkarten werden den Kindern am 1. Schultag durch die Schule ausgehändigt. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerbeförderung im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.

Den Antrag finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Cochem-Zell


Übersicht über die Busfahrzeiten an unserer Grundschule ab dem 10.12.2023: